Neues Schweizer Datenschutzgesetz: Was Unternehmen wissen müssen

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) ist am 1. September 2023 in Kraft getreten. Es ist an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angelehnt, enthält aber auch einige Unterschiede.

Hier sind die wichtigsten Neuerungen für Unternehmen:

  • Auswirkungsprinzip: Das DSG gilt auch für Unternehmen, die personenbezogene Daten von Schweizer Bürgern verarbeiten, selbst wenn diese außerhalb der Schweiz ansässig sind.
  • Informationspflicht: Betroffene Personen müssen bei der Erhebung personenbezogener Daten über die Datenverarbeitung informiert werden.
  • Datenschutz-Vertretung: Ausländische private Verantwortliche, die in der Schweiz keine Niederlassung haben, müssen eine Datenschutz-Vertretung benennen.
  • Sanktionen: Bei Verstößen gegen das DSG können Geldbußen von bis zu 250.000 Schweizer Franken verhängt werden.

Möchten Sie mehr über das neue Schweizer Datenschutzgesetz erfahren?

Eine etwas ausführlichere Darstellung finden Sie auf unserer Schweizer Website unter: matutis.ch/ueberblick-ueber-das-neue-schweizer-datenschutzgesetz/