Anleitung: Impressum und Datenschutz auf Youtube

Hier folgt nun die hoffentlich einfache und verständliche Anleitung, wie Sie ein Impressum und eine Datenschutzerklärung auf Ihrem Youtube-Kanal einfügen können.

Zunächst müssen Sie den Bearbeitungsmodus in Ihrem Youtube-Kanal öffenen. Dies können Sie durch die Auswahl des Links „Mein Kanal“ unter Ihrem Benutzernamen starten.

Nun ist für Sie der blaue Button „KANAL ANPASSEN“ sichtbar.

Wenn Sie hierauf geklickt haben, sind Sie zwar im Backend, haben jedoch nur wenige Einstellmöglichkeiten. Daher müssen Sie zunächst zur Erweiterung Ihrer Möglichkeiten, die Funktion „Kanallayout anpassen“ freischalten. Hierzu klicken Sie auf das graue Zahnradsymbol.

In dem sich nun öffnenden Pop-Up-Fenster müssen Sie nun den blauen Schalter bei „Kanallayout anpassen“ aktivieren und diese Auswahl mit dem Button „Speichern“ bestätigen.

Nun haben Sie rechts oben in der Ecke des Profilbanners ein Stift-Symbol, welches Sie anklicken. Wählen Sie aus dem sich hier öffnenden Auswahlfeld nun „Links bearbeiten“ aus.

Sie werden hierauf zu den Kanaleinstellungen weitergeleitet und können dort am unteren Ende „Benutzerdefinierte Links“ erstellen. Klicken Sie hier auf die Schaltfläche „Hinzufügen“.

Nun fügen Sie dort (bitte an erster Stelle der dortigen Liste, falls Sie wie ich mehrere Links plaziert haben), den Link zu dem Impressum Ihrer Internetseite ein. Bitte achten Sie, dass Sie als Bezeichnung auch das Wort „Impressum“ verwenden, denn dieses ist für diese Pflichtangaben am gebräuchlichsten und damit eindeutigsten.

Klicken Sie anschließend auf den Button „Fertig“ um den Link zum Impressum abzuspeichern.

Nun verlassen Sie am Besten den Bearbeitungsmodus bzw. lassen sich Ihr Profil als „… neuer Besucher“ anzeigen, damit Sie feststellen können, ob die Verlinkung ordnungsgemäß geklappt hat.

Nun sollte rechts im Header der Link: „Impressum“ stehen.

Ich hoffe mit dieser kleinen Anleitung hat es geklappt, dass nun auch Ihr Youtube-Kanal ein Impressum hat.

Nun starten Sie den Vorgang ein zweites Mal und fügen einen Link zu Ihrer Datenschutzerklärung ein. Alternativ können Sie natürlich (wenn beide Dokumente auf Ihrer Website auf einer Seite sind, nur einen Link zu beiden setzen, dann sollte der Link aber auch „Impressum und Datenschutz“ heiße, damit man weiß, was sich hinter dem Link verbrigt.

Hier die gesetzliche Grundlage für die Impressumspflicht bei Telemedien aus dem Telemediengesetz (TMG):

§ 5 Allgemeine Informationspflichten

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
  5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
    a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
    b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
    c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
  6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
  7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.