Ihr Anwalt für Datenschutz

Die Umsetzung der DSGVO bedeutet mehr, als nur eine Datenschutzerklärung auf der Website.

Es ist aber auch keine Raketenwissenschaft.

Nachdem sich 2017 kaum ein Unternehmen um die Umsatzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gekümmert hat, kam es Mitte 2018 zu einer übereilten, oft nur oberflächlichen Umsetzung der Vorgaben des DSGVO. Nachdem die Unternehmenswebsite überarbeitet wurde, sind bestenfalls noch Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeit und Verträge zur Auftragsverarbeitung geschrieben worden.

Als dann 2019 die Datenschutzbehörden Ihre Arbeit aufgenommen haben und die ersten hohen Bußgelder festgesetzt wurden, hätten Unternehmen eigentlich aufhorchen müssen. Aber viele Unternehmen machen weiter wie bisher.

Als schließlich der Europäische Gerichtshof die Frage der Cookies und der erforderlichen Einwilligung sehr streng beantwortet hat, war das Jahr 2020 geprägt von diesen unsäglichen Cookie-Bannern und den Versuchen der Werbewirtschaft möglichst trotz der rechtlichen Vorgaben viele Einwilligungen für Cookies und Trackingpixel zu erhalten.

Das Jahr 2021 sollte nun von einer stärkeren Umsetzung der DSGVO-Vorgabe „Datenschutz by Design“ und „Datenschutz by Default“ geprägt sein. Datensparsamkeit steht hier oft im Widerspruch zu den Marketinginteressen der Unternehmen. Denn eigentlich ist es keine Zauberei DSGVO-konform als Unternehmen unterwegs zu sein, dass man aber tatsächlich damit Werbung machen kann, dass man DSGVO-konform ist (was eigentlich jeder sein sollte), ist schon bedenklich.

Haben Sie die DSGVO schon vollständig umgesetzt?
DSGVO-konform? 99%
Oder sind Sie erst am Anfang und müssen Bußgelder befürchten?
DSGVO-konform? 31%

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen.

Nachfolgend unsere Pauschalpreisangebote im Bereich des Datenschutzrechts.