Externer Datenschutzbeauftragter

Für ausgewählte Unternehmen bin ich bereit als externer Datenschutzbeauftragter die entsprechenden Verpflichtungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu übernehmen.

Als externer Datenschutzbeauftrage unterstütze ich Ihr Unternehmen dann bei der Einführung eines Datenschutz-Konzepts für Ihr Unternehmen und überwache anschließend dessen Umsetzung, damit Ihr Unternehmen in allen Bereichen datenschutzkonform auftritt.

Zum Vertragsbeginn prüfen wir das Vorliegen der erforderlichen datenschutzrechtlichen Dokumente in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie hierbei, damit vor allem für jede Verarbeitungstätigkeit Ihres Unternehmens ein entsprechendes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (dies ist das Herzstück der DSGVO) vorliegt. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch das Vorliegen der erforderlichen Verträge zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag), damit diese dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.

Als weiterer Schritt werden Sie dabei unterstützt, die für Ihr Unternehmen erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum wirksamen Datenschutz zu implementieren bzw. zu dokumentieren (TOM). Soweit möglich werden alle Informationen, Beratungen etc. telefonisch bzw. per E-Mail erhoben bzw. durchgeführt, um dies für Sie möglichst kostengünstig zu gestalten.

Und als externer Datenschutzbeauftragter bin ich dann auch für Ihre Mitarbeiter, die Aufsichtsbehörde und Ihre Kunden der Ansprechpartner, wenn es um das Thema Datenschutz geht.

Für die Aufsichtsbehörde erstelle ich als externer Datenschutzbeauftragter im Januar den jährlichen Datenschutzbericht für das abgelaufene Kalenderjahr zur Erfüllung Ihrer Rechenschaftspflicht gemäß Art. 5 II DSGVO.

Sie haben hierdurch das Thema Datenschutz somit weitestmöglich delegiert.

Der für die Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter anzusetzende Betrag beläuft sich auf jährlich 1.800 EUR zzgl. USt. bzw. bei monatlicher Zahlweise auf  monatlich 160 EUR zzgl. USt. (also weniger als 7% mehr als bei Einmalzahlung pro Jahr).

Der Vertrag für die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter hat immer eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres gekündigt wird.

Zusätzlich sind nachfolgende Einzeltätigkeiten gesondert zu vergüten, soweit diese von Ihnen abgerufen werden:

Sofort Support bei Datenpanne

Mitarbeiterschulung

Termine vor Ort (wobei zusätzlich noch 0,30 EUR netto pro gefahrenen Kilometer berechnet werden, soweit Ihr Unternehmen nicht in Berlin oder Brandenburg sitzt)

Stellungnahmen gegenüber der Aufsichtsbehörde

Beantwortung von datenschutzrechtlichen Anfragen Ihrer Kunden oder sonstiger Betroffener

Die genaue Ausgestaltung des Dienstvertrages als externer Datenschutzbeauftragter durch meine Kanzlei können Sie hier vorab herunterladen:

Vertrag externer Datenschutzbeauftragter

Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Senden Sie einfach eine Anfrage zur Möglichkeit einer Benennung meiner Person als externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen an datenschutz@matutis.de und ich werde Ihnen mitteilen, ob ich für Ihr Unternehmen zur Verfügung stehe.

Gern können Sie auch einfach über nachfolgendes Formular ein Angebot von mir abfragen, ob ich für Sie als externer Datenschutzbeauftragter benannt werden kann.


Die personenbezogenen Daten werden nur genutzt um Ihre Anfrage zu beantworten. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.