Datenschutz-Seminar

Sie sind als Unternehmer für den Datenschutz in Ihre Unternehmen immer der „Verantwortliche“, so dass es schon deswegen ratsam ist, dass Sie sich mit der Materie Datenschutz und den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGOV) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auseinandersetzen.

Soweit Sie sich für einen internen Datenschutzbeauftragten entschieden haben, ist es erforderlich, dass dieser auch entsprechend qualifiziert ist, um dieser Aufgabe angemessen nachzukommen. Hierzu sind Sie als Verantwortlicher verpflichtet Ihren internen Datenschutzbeauftragten durch Fortbildungen regelmäßig zu schulen.

Wir bieten regelmäßig Seminare für Kammern und Berufsverbände an. Zusätzlich bieten wir die Schulung auch in unserer Kanzlei an (Teilnehmerzahl auf 12 Personen begrenzt). Hierbei gehen wir individuell auf Ihre Fragen rund um das Thema Datenschutz und die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO und des BDSG in den Unternehmen der Teilnehmer ein.

Die Seminare richten sich ausschließlich an Unternehmen bzw. Unternehmer/Unternehmerinnen und nicht an Verbraucher.