Externer oder interner Datenschutzbeauftragter?

Als Unternehmer/in sind und bleiben Sie datenschutzrechtlich der Verantwortliche.

Aber es gibt doch Gründe, sich für oder gegen einen externen Datenschutzbeauftragten zu unterscheiden.

Begrifflich ist ein interner Datenschutzbeauftragte derjenige, welcher bereits Arbeitnehmer des Unternehmens ist. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist derjenige, der ohne Arbeitnehmer des Unternehmens zu sein, durch einen Dienstvertrag zur Wahrnehmung der Pflichten eines Datenschutzbeauftragen verpflichtet wird.

Bei der Wahl, ob für ein Unternehmen eher ein interner oder ein externer Datenschutzbeauftragter passend ist, wird man folgende Kriterien berücksichtigen müssen:

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