Wenn Sie wissen, dass Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt, dann unterbreite ich Ihnen gern ein Angebot zur Bestellung meiner Person als Ihren externen Datenschutzbeauftragten.
Soweit Sie nicht sicher sind, ob Sie überhaupt einen Datenschutzbeauftragten benötigen, empfehle ich zunächst die Checkliste „Datenschutzbeauftragter notwendig?„
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie besser einen Ihrer Mitarbeiter als internen Datenschutzbeauftragten benennen sollten oder doch lieber auf meine Expertise zurückgreifen wollen, dann ist sicher der Beitrag „Externer oder interner Datenschutzbeauftragter“ eine Entscheidungshilfe.
Wenn Sie sich entschieden haben, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen, dann holen Sie sich ein Angebot zur Benennung von RA Matutis als externen Datenschutzbeauftragten ein.
Gern steht meine Kanzlei Ihnen auch bei der Qualifizierung und Fortbildung von internen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Unsere Schulungen sind auch für Mitarbeiter von kleineren Unternehmen geeignet, welche keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, aber natürlich dennoch die Vorgaben des DSGVO und des BDSG umsetzen müssen.
Und auch wenn Ihr Unternehmen die Fragen rund um den Datenschutzbeauftragten zufriedenstellend beantwortet hat, muss dennoch die Außendarstellung des Unternehmens DSGVO-konform sein. Gern können Sie hierzu unsere datenschutzrechtliche Absicherung Ihrer Website buchen.